AGB

1) Allgemein Kurse

Die Anmeldung erfolgt online, die Kursteilnehmerinnen bekommen eine Bestätigung (telefonisch oder per mail). Den individuellen Kursbeginn für die jeweilige Teilnehmerin teilen wir telefonisch oder per mail mit.
Die Anmeldung ist verbindlich für die gesamten angebenen Kurseinheiten (siehe mehr Informationen zu den jeweiligen Kursen). Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Bei Zusatzleistungen ist die gesamte Kursgebühr mit Beginn des Kurses (erste Stunde) an die Kursleitung zu entrichten. Nicht wahrgenommene Stunden, unabhängig aus welchen Gründen, können nicht ausbezahlt oder nachgeholt werden.
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dabei können versäumte Stunden nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
Bei Privatversicherten Frauen zahlt die Teilnehmerin die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

1.1) Rückbildungsgymnastik
Für die, von der Krankenkasse vorgesehenen 10 Stunden, ist ein Zeitraum von 10 Wochen vorgegeben.  Alle nicht wahrgenommenen Stunden in diesem Zeitraum müssen privat in Rechnung gestellt werden.

1.2) Kursleitung
Die Kursleiterin kann jederzeit aus familieren oder gesundheitlichen Gründen die Kurse absagen. Bei Zusatzleistungen werden die Kosten in voller Höhe erstattet. Weitere Forderungen seitens der Teilnehmerinnen können nicht gestellt werden. Die Teilnehmerin kann entscheiden ob sie versäumte Stunden nachholt oder den Kurs vorzeitig beendet.

1.3) Sicherheit und Eigentum
Während unserer Kurse ist die Teilnehmerin für ihr Eigentum selbst verantwortlich und trägt die volle Verantwortung für sich und ihr Kind. Für Garderobe wird nicht gehaftet.

1.4) Kurzfristige Absagen bei allen Kursen
Sollte die Teilnehmerin, nach verbindlicher Anmeldung, zum Kursbeginn nicht erscheinen oder sich kurzfristig abmelden (weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn) werden die Kursgebühren zu 50 % in Rechnung gestellt.

1.5) Schwangerenschwimmen/Rückbildungsschwimmen
Diese beiden Kurse sind Zusatzleistungen und können nicht als Geburtsvorbereitungskurs oder Rückbildungskurs abgerechnet werden.

1.6) Hinweis zu den Wasserkursen
Aufgrund der Zertifizierung der Kursleiterin werden von manchen Krankenkassen Teile der Kursgebühren zurückerstattet. Dies ist von der Teilnehmerin persönlich mit ihrer Kasse zu klären.

2) Privatpatienten/Selbstzahler
Die Hebammen werden die jeweiligen Gebühren in Rechnung stellen.
(Gebühren entsprechend der gültigen Privat-Gebührenordnung.)

Sollte die Inanspruchnahme der Hebammenleistungen nach Häufigkeit, Umfang oder Art die in der Privat-Gebührenordnung geregelten Leistungen übersteigen, wird die Hebamme ggf. vorher über diese Leistungen unterrichten.

Zur Zahlung der Hebammenrechnung ist die Patientin verpflichtet, auch wenn nicht alle Leistungen von der Krankenversicherung oder Beihilfe übernommen werden.
(Hinweis: Je nach abgeschlossenem Tarif sind bei privaten Krankenversicherungen unter Umständen nicht alle Hebammenleistungen enthalten, auch wenn diese in der Privat-Gebührenverordnung aufgeführt sind, oder es wird nicht in voller Höhe erstattet.)

Die Rechnung der Hebamme ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer der Krankenversicherung/Beihilfestelle